Unternehmensnachfolgen nach der Erbschaftsteuer-Entscheidung des BVerfG in der Übergangszeit bis 30.06.2016

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte für die Übergangszeit fest, dass die Anordnung der Fortgeltung der verfassungswidrigen Normen keinen Vertrauensschutz gegen eine auf den Zeitpunkt der Verkündung dieses Urteils bezogene rückwirkende Neuregelung begründet, die einer exzessiven Ausnutzung gerade der als gleichheitswidrig befundenen Ausgestaltungen der §§ 13a und 13b ErbStG die Anerkennung versagt.

Damit kann der Gesetzgeber Änderungen rückwirkend in Kraft setzen. Welchen Umfang die potenziell rückwirkend zu ändernden Vorschriften haben, bleibt indes auch zwei Monate nach dem Urteil weiterhin unklar – hier ist der Gesetzgeber gefordert.

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