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Die Betreuungsverfügung

Leider kann es ganz schnell gehen. Ein Unfall im täglichen Leben, eine schwere Krankheit oder einfach nur das altersbedingte Nachlassen Ihrer geistigen Kräfte können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten ganz oder auch nur teilweise nicht mehr eigenständig regeln können und im ungünstigsten Fall ein Betreuungsgericht einen Ihnen völlig fremden Betreuer mit der Erledigung Ihrer Angelegenheiten betraut. Mit einer Betreuungsverfügung können aktiv die Auswahl des Betreuers und dessen Aufgaben in Ihrem Sinne beeinflussen.

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Wir alle können durch Unfall, Krankheit oder einfach nur durch das fortgeschrittene Alter bedingt in die Lage kommen, in der wir wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln können. Wie wir trotz alledem auch in den unschönen Phasen des Lebens unser Recht auf Selbstbestimmung waren können und wir wichtige Angelegenheiten im Vorfeld verbindlich regeln können, beantwortet uns ein Blick in das deutsche Betreuungsrecht.

Sozialversicherung kurz erklärt: Die verschiedenen Versichertenrenten

Versichertenrenten sind Renten, die aus eigener Versicherung gezahlt werden. Im Gegensatz zur Hinterbliebenenrente, die nicht zu den Versichertenrenten gezählt werden, erhalten nur diejenigen eine Versichertenrente, die selbst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Bezug von Versichertenrenten ist im § 99 Abs. 1 SGB VI geregelt.