Insolvenzsicherung: PSV Beitragssatz sinkt erneut auf nun 1,3 Promille

Am 13. November haben Vorstand und Aufsichtsrat des PSVaG den Beitragssatz für das Jahr 2014 auf 1,3 Promille der Bemessungsgrundlage festgelegt. Damit wurde der Beitragssatz erneut gegenüber dem Vorjahr (1,7 Promille) gesenkt und liegt zum wiederholten Male deutlich unter dem  Beitragssatzdurchschnitt der letzten 39 Jahre (3,0 Promille).

Insolvenzen auch in 2014 deutlich zurückgegangen

Der Grund für die erneute Senkung des Beitragssatzes, ist der Rückgang der gemeldeten Insolvenzen. So hat die Zahl der gemeldeten Insolvenzverfahren, die zu einer Einstandspflicht des PSVaG führten von 566 auf 471 abgenommen. Auch gab es keine größeren Schäden, so dass die Zahl der betroffenen Versorgungsberechtigten von 24.727 auf 9.914 deutlich gesunken ist. Somit habe sich der Leistungsaufwand von 640 Millionen EUR im Vorjahr auf 258 Millionen EUR erheblich reduziert.

Beitragsbescheide werden demnächst verschickt

Die frohe Botschaft über die Festlegung des niedrigen Beitragssatzes wird allen Mitgliedsunternehmen in Form der Zusendung des Jahresbeitragsbescheides übermittelt.

Unternehmen, die bedingt der hohen Beitragssteigerung im Jahr 2009 (14,2 Promille) von der Aufteilung des Beitrages auf die folgenden 4 Wirtschaftsjahre Gebrauch gemacht haben, haben bereits in 2013 den letzten (Teil)Beitrag aus 2009 geleistet, so dass auch diese Unternehmen für das laufende Jahr nur noch den geringen Beitragssatz von 1,3 Promille zu leisten haben.

Der PSVaG

Der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG) ist seit 1979 der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung für Zusagen der betrieblichen Altersversorgung. Die Finanzierung der Insolvenzsicherung erfolgt durch jährlich zu zahlende Beiträge aller Arbeitgeber, die sicherungspflichtige Zusagen (Direkt-/ Pensions-, Unterstützungskassen- und Pensionsfondszusagen) in ihren Unternehmen erteilt haben.

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