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FG bestätigt: Auch bei der Neustrukturierung von bestehenden Pensionszusagen für Gesellschaftergeschäftsführer ist die Erdienbarkeit unbedingt einzuhalten

Wird eine bestehende Pensionszusage im Zuge einer Neustrukturierung „eingefroren“ und künftig die Altersversorgung über eine Unterstützungskasse zugesagt, stellt dies eine Neuzusage dar. Somit ist insbesondere der Erdienungszeitraum von 10 Jahren zu beachten. Weiterlesen