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Sozialversicherungspflicht:
BSG stellt klar, Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung und ohne ausdrückliche Sperrminorität sind als abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig einzustufen

In gleich drei Fällen hat das Bundessozialgericht am 11.11.2015 entschieden, dass mitarbeitende Gesellschafter und Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH, die lediglich eine Minderheitsbeteiligung halten und nicht über eine ausdrückliche Sperrminorität verfügen als abhängig beschäftigt und somit als sozialversicherungspflichtig einzustufen seien. Weiterlesen

Sozialversicherungsfreiheit von Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern – Stimmbindungsvertrag als Ausweg?

Wer zu mindestens 50 % an einer Gesellschaft beteiligt ist, unterliegt in der Regel nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn er für die Gesellschaft tätig ist. Minderheitsgesellschafter werden dagegen – entgegen der gelebten Praxis der vergangenen Jahre – nahezu regelmäßig als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Fraglich ist, ob Stimmrechtsbindungsverträge geeignet sind, die sozialversicherungsrechtlichen Ergebnisse im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens und damit auch die Sozialversicherungspflicht eines nicht mehrheitlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers zu beeinflussen? Weiterlesen