Rentenreform 2014: Bundesregierung hat mit großer Mehrheit das neue Rentenpaket verabschiedet

Das umstrittene Rentenpaket tritt nun zum 01.07.2014 in Kraft. Was verbirgt sich hinter dem ersten sozialpolitischen Mammutprojekt der großen Koalition? Wer sind die möglichen Gewinner und wer die sicheren Verlierer?

Abschlagsfreie Rente mit 63

Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können statt mit 65 nun ab dem 01.07.2014 bereits mit 63 ohne Abschläge in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Neben den Beitragsjahren, die aus einer regulären Beschäftigung resultieren, werden Zeiten, in denen u.a. Arbeitslosengeld, Schlechtwettergeld oder Kurzarbeitergeld bezogen wurden hinzugerechnet. Nicht hinzugerechnet werden Schul- und Studienzeiten, sowie Zeiten in denen Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II bezogen wurden. Ab dem Jahr 2029 wird die Altersgrenze dann wieder schrittweise auf das 65 Lebensjahr angehoben.

Mütterrente

Zukünftig werden Erziehungszeiten von Eltern stärker angerechnet. Mütter und auch Väter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, erhalten künftig einen Rentenpunkt mehr. Eltern beziehen dann im Westen 28,61 EUR (Brutto) und in den neuen Bundesländern 26,39EUR (Brutto) mehr Rente.

Anhebung der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird zukünftig neu berechnet. Ab dem 01.07.2014 werden Neurentner mit Erwerbsminderung so behandelt, als ob sie zwei Jahre länger als bisher gearbeitet haben. Es wird also die sogenannte Zurechnungszeit um zwei Jahre, auf 62 angehoben. Schätzungen zufolge, kommt dies einer Rentenerhöhung um ca. 40,- EUR (Brutto) gleich.

Erhöhung des Reha-Budgets

Die Bundesregierung will zukünftig das Reha-Bugdet an die Bevölkerungsentwicklung anpassen. Noch im Jahr 2014 soll das Budget um 100 Millionen Euro und in 2017 um 233 Millionen erhöht werden. Danach soll es schrittweise wieder abgebaut werden bis die sogenannten Baby-Boomer in Rente gegangen sind.

Die Kosten 

Ersten Hochrechnungen zufolge, belaufen sich die Kosten für das soeben beschlossene Rentenpaket bis zum Jahr 2030 auf rund 160 Milliarden Euro. In dieser Legislaturperiode, also bis 2018, werden die Mehrkosten – entgegen jeglichen Expertenrat – ausschließlich von den Rentenkassen getragen. Später sind Zuschüsse aus Steuermitteln geplant.

Wer sind die möglichen Gewinner?

Mögliche Nutznießer der Rente ab 63 sind alle, die ab 1952 geboren sind. Allerdings wird der Vorteil von Jahrgang zu Jahrgang kleiner. Für alle die 1964 oder später geboren sind bleibt alles beim Alten.

Von der Neuregelung der Mütterente profitieren vor allem Frauen. Hoffen wir also, dass die Mütterente den ersten laut gewordenen Abschaffungsplänen möglichst lange standhalten kann!

Wer sind jedoch die sicheren Verlierer?

Besonders hart trifft die aktuelle Rentenreform mal wieder die jüngeren Generationen. So wurde bereits die für 2014 vorgesehene Beitragssenkung zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 18,3% (statt bisher 18,9%) zurückgenommen. Auch gibt es die ersten Hochrechnungen von Experten, wonach die durch die schrittweise Erhöhung der Regelaltersgrenze erzielten Einsparungen durch diese Reform sehr schnell wieder aufgebraucht sein werden. Also denjenigen, die diese Einsparungen durch einen späteren Renteneintritt tragen, in keinster Weise zu Gute kommen wird.

Aber auch die heutigen Rentner werden zu den Leitragenden der Rentenreform zählen. Denn je mehr Menschen sich im Ruhestand befinden – von nun an deutlich mehr 63- und 64 Jährige – desto weniger Geld bleibt für jeden einzelnen Rentner übrig. So sieht die im Juli in Kraft tretende Rentenreform zukünftige Rentenanpassungen nur noch in deutlich „gedämpften“ Formen vor.

Während für Beitragszahler und Rentner noch viele Fragen offen bleiben, ist die Frage des zukünftig dramatisch steigenden Fachkräftemangels für die deutsche Wirtschaft bereits eindeutig geklärt: Es wird nicht leichter werden.

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