Sozialversicherung kurz erklärt: Die verschiedenen Versichertenrenten

Versichertenrenten sind Renten, die aus eigener Versicherung gezahlt werden. Im Gegensatz zur Hinterbliebenenrente, die nicht zu den Versichertenrenten gezählt wird, erhalten nur diejenigen eine Versichertenrente, die selbst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.  Der Bezug von Versichertenrenten ist im § 99 Abs. 1 SGB VI geregelt. Weiterlesen

Wegfall der Freigrenze für Sachbezüge in 2014: Ist dies das Aus für die betriebliche Krankenversicherung?

Seit dem 01.01.2014 darf bei Beiträgen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung, wie z.B. der privaten Kranken- oder Pflegezusatzversicherung die bisher bestehende 44,- EUR Freigrenze nicht mehr angewandt werden.  Bedeutet dies das Aus für die betriebliche Krankenversicherung?

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