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Sozialversicherung kurz erklärt: Für viele unbekannt, die Erziehungsrente

Die Erziehungsrente ist eine der unbekanntesten Renten. Sie zählt zu den Versichertenrenten und wird somit nicht aus der Versicherung der Verstorbenen gezahlt. Die Erziehungsrente dient als Unterhaltsersatz bei Tod des geschiedenen Ehepartners und soll die Erziehung der Kinder finanziell unterstützen. Weiterlesen