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Sozialversicherungspflicht:
BSG stellt klar, Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung und ohne ausdrückliche Sperrminorität sind als abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig einzustufen

In gleich drei Fällen hat das Bundessozialgericht am 11.11.2015 entschieden, dass mitarbeitende Gesellschafter und Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH, die lediglich eine Minderheitsbeteiligung halten und nicht über eine ausdrückliche Sperrminorität verfügen als abhängig beschäftigt und somit als sozialversicherungspflichtig einzustufen seien.

Betriebliche Altersversorgung: Geschäftsführer haftet persönlich für die korrekte Abführung von Beiträgen

Immer wieder besteht bei Arbeitnehmern die Sorge, dass Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung nicht korrekt vom Arbeitgeber an die Versorgungsträger abgeführt werden. So hatte sich das LAG Düsseldorf mit einem Fall auseinanderzusetzen, indem trotz Vorliegen eines Tarifvertrages der Geschäftsführer keine Beiträge an die zuständige Pensionskasse überwiesen hatte.

FG bestätigt: Auch bei der Neustrukturierung von bestehenden Pensionszusagen für Gesellschaftergeschäftsführer ist die Erdienbarkeit unbedingt einzuhalten

Wird eine bestehende Pensionszusage im Zuge einer Neustrukturierung „eingefroren“ und künftig die Altersversorgung über eine Unterstützungskasse zugesagt, stellt dies eine Neuzusage dar. Somit ist insbesondere der Erdienungszeitraum von 10 Jahren zu beachten.

Erneut überraschendes Urteil zur Scheinselbständigkeit

Beobachtet man die letzten Urteile, scheint der Trend einer grundsätzlichen Annahme der Scheinselbständigkeit und somit das Vorliegen einer Sozialversicherungspflicht zumindest seitens der Richter gebrochen. Diese positive Entwicklung für Auftraggeber und dessen Auftragnehmer wird durch ein jetzt veröffentlichtes Urteil (S 45 R 1190/14) vom Sozialgericht Düsseldorf bestätigt.

Krankenversicherung: Beitragsvergleich (mal anders)

Die längst erwarteten und von den Experten vorausgesagten Erhöhungen des individuellen Zusatzbeitrages in den gesetzlichen Krankenkassen hat begonnen. So erhöhte die Securvita, wie bereits neuen weitere Krankenkassen den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag um weitere 0,2%- Punkte. Somit fällt – entgegen den Beteuerungen unseres Gesundheitsministers – der Gesamtbeitragssatz mit 15,7 % bereits heute höher aus, als im Vorjahr.

Unternehmensnachfolge: Referentenentwurf des BMF veröffentlicht

Das BMF hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ veröffentlicht. Der Entwurf regelt insbesondere die Abgrenzung des begünstigten von dem nicht begünstigten Vermögen, die Freistellung von Kleinstbetrieben von den Lohnsummenregelungen, die Einführung einer neuen Verschonungsbedarfsprüfung für den Erwerb „großer“ Betriebsvermögen sowie die Einführung eines Abschmelzmodells als Wahlrecht für den Erwerb großer Betriebsvermögen.